Kirchgemeinde Hitzkirch

Die Kirchgemeinde Hitzkirch schafft gute Voraussetzungen für die Seelsorge der Pfarrei. Entsprechend ihrem Auftrag, der ihr durch die demokratische Verfassung der röm. Kath. Landeskirche des Kantons Luzern zustehen, regelt sie in diesem speziellen dualen System von Pfarrei und Kirchgemeinde

  • die Verwendung der Steuergelder
  • die Besoldung der Mitarbeitenden
  • den Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen von Kirchgemeinde und Pfarrei

Ihr gehören alle Katholikinnen und Katholiken des Pfarreigebietes an.

Ihre Organe sind die Kirchgemeindeversammlung und der Kirchenrat.

 

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassungsbewilligung besitzen.

Zweimal im Jahr wird eine ordentliche Kirchgemeindeversammlung einberufen

  • die Budgetversammlung im Herbst
  • die Rechnungsgemeinde im Frühjahr